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BGB § 591b Verjährung von Ersatzansprüchen

BGB § 591b Verjährung von Ersatzansprüchen

[ Auszug: (1) Die Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderung oder Verschlechterung der verpachteten Sache sowie die Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Verwend ... ]